Wir verbinden Ihre Empfehlung & unser Dankeschön!


Wie kann ich zum Tippgeber werden?

Sie kennen jemanden, der sein Haus, seine Wohnung oder sein Grundstück in Mannheim oder Umland verkaufen möchte?

Wir schätzen Ihren Tipp, daher erhalten Sie eine Provision von uns.

Nachfolgend können Sie sich die wichtigsten Informationen diesbezüglich durchlesen. Kontaktieren Sie uns gerne, falls offene Fragen bestehen.



In wenigen Schritten Geld verdienen

  • Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, sodass wir uns bei Ihnen melden können.
  • Nachdem ein Maklerauftrag zwischen dem Eigentümer und uns zustande gekommen ist, wird Ihr Tipp bestätigt.
  • Wenn ein erfolgreicher Vertragsabschluss zustande kommt, bekommen Sie Ihre Provision überwiesen.
  • Sie werden konstant über den Verlauf informiert.



Welche Voraussetzungen gelten?

  • Die Immobilie wurde noch nicht auf dem öffentlichen Markt angeboten.
  • Die Immobilie gehört nicht Ihnen und Sie sind nicht der Ehe- oder Lebenspartner des Verkäufers.
  • Die Immobilie ist uns noch nicht bekannt.
  • Die Immobilie wurde nicht an einen anderen Makler weitergegeben.



Darauf sollten Sie aufpassen (§ 22 Nr. 3 EStG) :

Als Privatperson sind Sie pro Kalenderjahr dazu berechtigt 256,00€ bei gelegentlichen Vermittlungen steuerfrei dazuzuverdienen. Liegt Ihr Verdienst darüber, sprechen Sie am Besten mit Ihrem Steuerberater. Teilen Sie auch uns bitte mit, wenn dies der Fall ist, sodass wir Sie umsatzsteuerrechtlich korrekt abrechnen können. 



Wer kann kein Tippgeber werden?

Personen, die auf Grund Ihrer beruflichen Tätigkeit in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandanten stehen, können keine Tippgeber werden. 

Aber auch über Ihre Empfehlung freuen wir uns, die ohne Beteiligung an einer Provision zustande kommt!



Wie entdecke ich Objekte?

Verdienen Sie durch ein bloßen Anruf Geld, indem Sie ihre Augen aufhalten oder in Ihrem sozialen Umfeld nachfragen, ob jemand demnächst eine Immobilie verkaufen möchte. Fragen kostet nichts, sondern wird belohnt!



Wichtige Informationen zum Datenschutz

Persönliche Daten dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden (§ 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz). 

Sollen die Kontaktdaten nicht weitergegeben, sondern der Verkäufer selbst aufgefordert werden sich beim Makler zu melden, muss ihm die Tipp-Provision des Tipp-Gebers bekannt sein.